Honorar
Die Kosten einer erbrechtlichen Beratung richten sich nach dem Umfang Ihres Anliegens und dem Gegenstandswert. Für viele Tätigkeiten gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, kurz RVG. Die gesetzliche Vergütung hängt unter anderem davon ab, ob es bei einer Beratung bleibt oder eine außergerichtliche beziehungsweise gerichtliche Vertretung erforderlich wird.
Vor Beginn der Tätigkeit bespreche ich mit Ihnen, welche Kosten voraussichtlich entstehen. Je nach Auftrag kann auch eine Vergütungsvereinbarung mit einem Stundenhonorar oder einem Pauschalhonorar sinnvoll sein. Sie erhalten eine verständliche Einschätzung, bevor wir die nächsten Schritte einleiten.
Bringen Sie zu einem ersten Gespräch bitte vorhandene Unterlagen mit. So lässt sich der Aufwand besser einschätzen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, klären wir gemeinsam, ob eine Kostenübernahme in Betracht kommt.