Testament und Erbvertrag

Sie möchten Ihren Nachlass verlässlich regeln oder ein vorhandenes Testament prüfen lassen? Ich helfe Ihnen, Ihren letzten Willen klar und rechtssicher zu gestalten.

Ein Testament oder Erbvertrag soll Ihren Willen eindeutig festhalten. Schon kleine Formulierungsfehler können später zu Auslegungsschwierigkeiten oder Streit unter den Erben führen.

Ich prüfe, welche Gestaltung zu Ihrer familiären und wirtschaftlichen Situation passt. Dabei berücksichtige ich gesetzliche Erbquoten, Pflichtteilsrechte, Vermächtnisse und besondere Wünsche zur Nachlassverteilung.

Wobei ich Sie unterstütze

  • Testamente entwerfen und prüfen
  • Erbverträge rechtlich einordnen
  • Formulierungen verständlich und eindeutig gestalten
  • Bestehende Verfügungen auf Änderungsbedarf prüfen

Wenn bereits ein Testament vorliegt, kläre ich mögliche Auslegungsfragen und zeige Ihnen, ob eine Anpassung sinnvoll ist. So schaffen Sie mehr Klarheit für sich und Ihre Angehörigen.

Häufige Fragen zu Testament und Erbvertrag

Kann ich mein Testament jederzeit ändern?

Ein eigenhändiges Testament können Sie grundsätzlich jederzeit ändern oder widerrufen. Bei einem Erbvertrag gelten häufig strengere Regeln. Entscheidend sind der konkrete Inhalt und mögliche Bindungswirkungen.

Ein Testament ist grundsätzlich eine einseitige Verfügung. Ein Erbvertrag oder auch ein Ehegattentestament wird zwischen mindestens zwei Personen geschlossen und kann die Beteiligten stärker binden. Welche Form passt, hängt von Ihren Zielen ab.

Ein Testament kann auch eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden. Das gilt auch beim Ehegattentestament (Berliner Testament). Eine notarielle Beurkundung kann bei komplexen Vermögensverhältnissen sinnvoll sein und später die Nachweisführung erleichtern.

Dominic Kaiser
Dominic Kaiser

Ich bin Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Erbrecht und unterstütze Mandanten bei Testamenten, Pflichtteilsfragen und Nachlasskonflikten. Mein Ziel: klare Beratung und eine Lösung, die Ihre Interessen schützt.

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